Beratung und Hilfen

SCHULBERATUNG

Beratungslehrerin der Schule: n. n.

 

Schulpsychologe der Schule:

Herr Heinz Geiger (hgeiger@bs-starnberg.de)

Sprechzeiten: Mittwoch, 8:00- 11:30 Uhr

Anmeldung auch per E-Mail möglich (s. oben)

Wo: Beratungszimmer, links neben O.12

 

Zentrale Beratungs- und Organisationsstelle für alle Schularten:

Heinz Geiger, Sprechzeiten Di, Mi, Do, 089/5589924-10/11 oder per E-Mail unter geiger@sbwest.de

Staatliche Schulberatungsstelle für Oberbayern-West

Bitte beachten Sie, dass der Datenschutz über E-Mails nicht in vollem Umfang gegeben ist, eine Nachricht kann in Notfällen aus datenschutztechnischen Gründen auch nur eine dringende Bitte um Rückruf enthalten.

Allgemeine Informationen als auch Einzelberatung:

  • bei Fragen zur Schullaufbahn
  • bei Fragen zur beruflichen Orientierung
  • bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten
  • bei besonderen Begabungen
  • zur Unterstützung der schulischen Entwicklung
  • bei Verhaltensproblemen
  • in schulischen Krisensituationen

WEITERE  HILFSANGEBOTE

  • Nummer gegen Kummer: 116 111 montags bis samstags von 14:00 – 20:00 Uhr
  • Krisendienst Psychiatrie 0800 / 655 3000 täglich von 9:00 – 24:00 Uhr (bietet schnelle
    und qualifizierte Soforthilfe bei seelischen Krisen und psychiatrischen Notfällen in
    Oberbayern)
  • bke-Jugendberatung unter https://jugend.bke-beratung.de
    Beratung für Jugendliche bei kleinen und großen Sorgen Austausch mit anderen
    Jugendlichen oder mit Beratern täglich von 8:00 – 22:00 Uhr
  • Hilfetelefon 0800 2255 530 bei allen Fragen und Hilfe bei sexuellem Missbrauch,
    Mo., Mi., Fr. 9:00 – 14:00 Uhr und Di., Do. 15:00 – 17:00 Uhr
  • save me online unter beratung@save-me-online.de,  wenn Online-Hilfe per E-Mail gewünscht wird
  • Imma München, Beratungsstelle für Mädchen und junge Frauen unter
    www.onlineberatung.imma.de oder telefonisch unter 089 260 75 31, Mo. 14:00 –
    16:00 Uhr, Mi. 14:00 – 18:00 Uhr, Do. 10 – 12:00 Uhr oder per Rückruf

JUGENDSOZIALARBEIT AN DER SCHULE

 

Dorina Meyer-Fischer ist als Mitarbeiterin des Landratsamtes Starnberg, Fachbereich Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport im Team Kommunale Jugendarbeit in der Berufsschule als Jugendsozialarbeiterin tätig.

 

 

Sie bietet den Schüler*innen Beratung und Unterstützung bei:

  • Schwierigkeiten in Schule und Ausbildung
  • Problemen im finanziellen, sozialen und persönlichen Bereich
  • der Suche nach Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
  • der Vermittlung in weiterführende Hilfen

Ziel ist, durch eine frühzeitige Unterstützung an der Schule, Lösungen und geeignete Hilfen zu finden.

Als Ansprechpartnerin steht sie gerne auch den Familien, Ausbilderinnen und Ausbildern zur Verfügung.

 

Die Beratung erfolgt auf freiwilliger Basis, ist kostenlos und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht!

 

Kontakt:

Dorina Meyer-Fischer (Sozialpädagogin B.A.)

 

Email: dorina.meyer-fischer@lra-starnberg.de

Tel: 0151 65042808

 

Sprechzeiten: nach Vereinbarung

 

HILFREICHE LINKS

Bildungslaufbahn in Bayern


Erziehungsberatung

Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle des Landkreises Starnberg

Strandbadstr. 2 (Landratsamt, separater Eingang)

82319 Starnberg

Tel.: 08151 148-388

erziehungsberatung@lra-starnberg.de

 

Öffnungszeiten:

  • Montag - Donnerstag von 07:30 - 18:00 Uhr
  • Freitag von 07:30 - 16:00 Uhr

Berufsberatung

HILFEN

Assistierte Ausbildung - flex (AsA-Flex)

Diese Nachhilfe richtet sich an Jugendliche mit schlechten Noten in der Berufsschule oder an Schüler/innen mit Sprachschwierigkeiten. Dieser Förderunterricht und die Prüfungsvorbereitung in kleinen Gruppen sind für Berufsschüler/innen kostenlos. Zusätzlich werden die Berufsschüler/innen intensiv sozialpädagogisch betreut.

 

Die für den Wohnort zuständige Agentur für Arbeit entscheidet über die Finanzierung der AsA-Flex bei dem zuständigen Maßnahmenträgern. Als Träger koordiniert das BFZ die AsA-Flex-Angebot bei Auszubildenden mit Wohnsitz im Arbeitsbezirk Weilheim.

 

Sie erreichen Herrn Harald Mulzer unter: harald.mulzer@bfz.de

Für Kaufleute im Büromanagement, im Zuständigkeitsbereich des Arbeitsamts München, ist die DAA zuständig.


Weiterführende Schulen

Adressen weiterführender Schulen können über das Bayerische Kultusministerium abgerufen werden. Die Informationsplattform die Berufliche Oberschule Bayern enthält Informationen über Standorte und Ausbildungsrichtungen der Fach- und Berufsoberschulen in Bayern.


weitere Hilfen

FINANZIELLES

Beihilfe zur Berufsausbildung (BAB)

Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen können unter bestimmten Bedingungen eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Das gleiche gilt für Auszubildende, die nicht im Haushalt der Eltern wohnen. Wer bereits eine berufliche Erstausbildung abgeschlossen hat, kann keine Berufsausbildungsbeihilfe beanspruchen. Die Beihilfe wird für die vorgeschriebene Ausbildungszeit gewährt und monatlich ausbezahlt. Die Berufsausbildungsbeihilfe muss bei der regionalen Arbeitsagentur beantragt werden. Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen, denn BAB wird frühestens vom Beginn des Antragsmonats an gezahlt (nicht rückwirkend!).


Bafög und Bildungskredit

Schüler an allgemein- oder berufsbildenden Schulen (z.B. Berufsfachschule) sowie Studenten können unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommen. Anträge auf Förderung nach dem BAföG sind zu stellen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Bei diesen Stellen erhält man genaue Auskünfte, Informationsmaterial sowie die Antragsformulare. Weitere relevante Informationen zum BAföG und auch zum Bildungskredit gibt’s beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.


Kindergeld

Kindergeld steht den Eltern für ihre Kinder zu. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder ohne besondere Voraussetzungen gezahlt. Für Kinder, die älter als 18 Jahre sind, wird Kindergeld gezahlt, wenn sie noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und sich in der Schulausbildung oder der beruflichen Erstausbildung befinden.