Fachbetreuung: Tom Flicke, StD
- Rechtsvorschriften in Aufgabenbereichen der Verwaltung einzelfallbezogen anwenden
- Verwaltungs- und Organisationsaufgaben erledigen
- Vorgänge im Haushalts- und Rechnungswesen bearbeiten
- Aufgaben in der Personalverwaltung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen
- Güterbeschaffung rechnergestützt vorbereiten
- Verträge zur Güterbeschaffung schließen und erfüllen
- Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten
- Rechtsgrundlagen zur Ermittlung von Einkommen im öffentlichen Dienst anwenden und Arbeitsentgelte berechnen
- Bestände und Wertströme im System der doppelten Buchführung erfassen und dokumentieren
- Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten
- Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchführen
- Rechtseingriffe verwaltungsmäßig vorbereiten, durchführen und überprüfen
- Aufgaben der gewährenden Verwaltung bearbeiten
- öffentliche Leistungen in alternativen rechtlichen Formen erbringen
- öffentliche Leistungen finanzwirtschaftlich kontrollieren und steuern
- staatliches Handeln in nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge einordnen
Neben der Berufsschule besuchen die Auszubildenden Lehrgänge der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS), in denen das fachliche Wissen vertieft wird.
Zwei schriftliche Prüfungen in der 1. Hälfte des 2. Ausbildungsjahres
Schriftliche Prüfung:
- Verwaltungsbetriebswirtschaft
- Personalwesen
- Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
- Wirtschaftskunde und Politik und Gesellschaft
Praktische Prüfung
- fallbezogene Rechtsanwendung
weiterführender Link zu Informationen der zuständigen Stelle / Berufsfachschule: BVS: Startseite