Hier finden Sie einen Überblick zur Externenprüfung als „Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in".
Der vollständige, mit allen Unterlagen versehene Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung als „Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in" ist bis spätestens 1. März an der Berufsfachschule für
Kinderpflege Starnberg einzureichen.
Was dem Antrag beizufügen ist, können Sie im Formular (Anmeldung Externe) entnehmen.
Über die Zulassung zur Externenprüfung entscheidet die Schulleitung und teilt diese den Bewerberinnen und Bewerbern schriftlich mit (BFSO)
a) Schriftliche Prüfungen
b) Mündliche Prüfungen
Deutsch: Diese Prüfung findet nach den schriftlichen Prüfungen statt.
c) Praktische Prüfungen (30 bis 60 Minuten)
Diese Prüfungen finden ebenso nach den schriftlichen Prüfungen statt.
d) Praktische Prüfung im Kindergarten/ Krippe
Sozialpädagogische Praxis (240 Minuten)
Diese Prüfung findet ca. ab Anfang Mai statt.
Im Anhang finden Sie ein Formular mit notwendigen Literaturhinweisen. Bitte bereiten Sie sich mit dieser Literatur auf die entsprechenden Prüfungen vor.
Die Zeugnisnoten ergeben sich ausschließlich aus den in den Prüfungen erbrachten Leistungen.
Besonderheit: Tritt ein Bewerber vor der Prüfung im vierten Prüfungsfach zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Bei einem Rücktritt nach diesem Zeitpunkt gilt die Prüfung als nicht
bestanden, es sei denn, der Rücktritt erfolgt aus Gründen, die der Bewerber nicht zu vertreten hat (§ 73 Abs. 3 BFSO).
Der Antrag muss bis spätestens 01.März an der Berufsfachschule für Kinderpflege eingereicht werden. Dem Antrag ist folgendes beizufügen (§ 71 Abs. 2 BFSO):
Bitte beachten:
Der Lebens- und Berufsweg muss erkennen lassen, dass Kenntnisse und Fertigkeiten erworben wurden, die denen der Ausbildung an der Berufsfachschule für Kinderpflege gleichwertig sind. Dies ist
gegeben, wenn ein Praktikum mit mindestens 800 Zeitstunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung nachgewiesen werden kann.
Es werden keine Erziehungszeiten von eigenen Kindern angerechnet!