betreut durch Astrid Petri, OStRin
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Auszubildende mit dem Ausbildungsvertrag zum Kaufmann/zur Kauffrau im Einzelhandel haben keine Zwischenprüfung mehr (Erprobungsverordnung 2009)
Teil 1 der Abschlussprüfung (am Ende des 2. Ausbildungsjahres)
Teil 2 der Abschlussprüfung (am Ende des 3. Ausbildungsjahres)