SCHULBERATUNG |
Beratungslehrerin der Schule: n. n.
Schulpsychologin der Schule:
Frau Anna Scholz (ascholz@bs-starnberg.de)
Sprechzeiten: Freitag, 08:30 - 11:30 Uhr
Anmeldung auch per E-Mail möglich (s. oben)
Wo: Beratungszimmer, links neben O.12
Bitte beachten Sie, dass der Datenschutz über E-Mails nicht in vollem Umfang gegeben ist, eine Nachricht kann in Notfällen aus datenschutztechnischen Gründen auch nur eine dringende Bitte um Rückruf enthalten.
Allgemeine Informationen als auch Einzelberatung:
MOBILER SONDERPÄDAGOGISCHER DIENST (MSD) |
Was sind die Aufgaben des mobilen sonderpädagogischen Dienstes?
Kontaktdaten:
Frau Andrea Bresler
E-Mail: a.bresler@bs-landsberg.de
Handy: 0151 12389705
WEITERE HILFSANGEBOTE |
JUGENDSOZIALARBEIT AN DER SCHULE |
Dorina Meyer-Fischer ist als Mitarbeiterin des Landratsamtes Starnberg, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie in der Berufsschule als Jugendsozialarbeiterin tätig.
Sie bietet den Schüler*innen Beratung und Unterstützung bei:
Ziel ist, durch eine frühzeitige Unterstützung an der Schule, Lösungen und geeignete Hilfen zu finden.
Als Ansprechpartnerin steht sie gerne auch den Familien, Ausbilderinnen und Ausbildern zur Verfügung.
Die Beratung erfolgt auf freiwilliger Basis, ist kostenlos und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht!
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 10:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Wo: Beratungszimmer links neben Raum O.12.
Kontakt:
Dorina Meyer-Fischer (Sozialpädagogin B.A.)
Email: dorina.meyer-fischer@lra-starnberg.de
Tel: 0151 65042808
HILFREICHE LINKS |
Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle des Landkreises Starnberg
Fachbereich 24
Moosstraße 5
82319 Starnberg
Tel.: 08151 148-77388
Fax: 08151 148-11388
erziehungsberatung@lra-starnberg.de
Internet: https://www.lk-
Öffnungszeiten:
WEITERE HILFEN |
Diese Nachhilfe richtet sich an Jugendliche mit schlechten Noten in der Berufsschule oder an Schüler/innen mit Sprachschwierigkeiten. Dieser Förderunterricht und die Prüfungsvorbereitung in kleinen Gruppen sind für Berufsschüler/innen kostenlos. Zusätzlich werden die Berufsschüler/innen intensiv sozialpädagogisch betreut.
Die für den Wohnort zuständige Agentur für Arbeit entscheidet über die Finanzierung der AsA-Flex bei dem zuständigen Maßnahmenträgern. Als Träger koordiniert das BFZ die AsA-Flex-Angebot bei Auszubildenden mit Wohnsitz im Arbeitsbezirk Weilheim.
Sie erreichen Herrn Harald Mulzer unter: harald.mulzer@bfz.de
Für Kaufleute im Büromanagement, im Zuständigkeitsbereich des Arbeitsamts München, ist die DAA zuständig.
Adressen weiterführender Schulen können über das Bayerische Kultusministerium abgerufen werden. Die Informationsplattform die Berufliche Oberschule Bayern enthält Informationen über Standorte und Ausbildungsrichtungen der Fach- und Berufsoberschulen in Bayern.
FINANZIELLE HILFEN |
Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen können unter bestimmten Bedingungen eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Das gleiche gilt für Auszubildende, die nicht im Haushalt der Eltern wohnen. Wer bereits eine berufliche Erstausbildung abgeschlossen hat, kann keine Berufsausbildungsbeihilfe beanspruchen. Die Beihilfe wird für die vorgeschriebene Ausbildungszeit gewährt und monatlich ausbezahlt. Die Berufsausbildungsbeihilfe muss bei der regionalen Arbeitsagentur beantragt werden. Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen, denn BAB wird frühestens vom Beginn des Antragsmonats an gezahlt (nicht rückwirkend!).
Schüler an allgemein- oder berufsbildenden Schulen (z.B. Berufsfachschule) sowie Studenten können unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommen. Anträge auf Förderung nach dem BAföG sind zu stellen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Bei diesen Stellen erhält man genaue Auskünfte, Informationsmaterial sowie die Antragsformulare. Weitere relevante Informationen zum BAföG und auch zum Bildungskredit gibt’s beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Kindergeld steht den Eltern für ihre Kinder zu. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder ohne besondere Voraussetzungen gezahlt. Für Kinder, die älter als 18 Jahre sind, wird Kindergeld gezahlt, wenn sie noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und sich in der Schulausbildung oder der beruflichen Erstausbildung befinden.