betreut durch: Lisa Wegele, StRin (lisa.wegele@schule.bayern.de)
| Allgemeine Informationen zur Ausbildung |
Die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten findet in der öffentlichen Verwaltung statt.
Diese kann z. B. bei Gemeindeverwaltung, Verwaltungsgemeinschaften, Stadtverwaltungen, Landkreisen, Bezirksverwaltungen oder bei der Regierung durchgeführt werden.
An unserer Schule werden i. d. R. nur Auszubildende der Fachrichtung "Kommunalverwaltung" unterrichtet. Für Auszubildende der Fachrichtung "Bund" (z. B. der Bundeswehr) gibt es spezielle Klassen an der Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe in München.
Die Bayerische Verwaltungsschule ist die zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf.
Genauere Informationen zum Ausbildungsberuf erhalten Sie über die folgenden externen Links (BVS).
Wählen Sie den aktuellen Ausbildungsjahrgang aus und öffnen Sie die Datei "Ausbildungsplan" bzw. "Stoffgliederungsplan" um einen Überblick über die Ausbildungsinhalte zu erhalten.
| Praktisch |
Betrieb/Behörde
| Schulisch | |
| Berufsschule | Bayerische Verwaltungsschule |
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Ein Beispiel für eine zeitliche Gliederung der Ausbildung erhalten Sie auf der Seite der BVS.
Verwenden Sie dazu den zweiten Link von oben und öffnen die Datei "zeitliche Gliederung".
| Zwischenprüfung |
| Abschlussprüfung |
Schriftliche Prüfung:
Praktische Prüfung
| Informationen zum Besuch der Berufsschule |
| Erster Schultag im 1. Lehrjahr |
Vor Schulbeginn erhält die ausbildende Behörde von unserem Sekretariat ein Einladungsschreiben per E-Mail. Bringen Sie bitte alle dort aufgeführten Unterlagen (z. B. vollständige Kopie des Ausbildungsvertrags, letztes Schul-/Abschlusszeugnis, etc.) an Ihrem ersten Schultag mit, um den Einschulungsprozess so kurz wie möglich zu halten.
Des Weiteren bringen Sie bitte die folgenden Schulmaterialien ab dem ersten Schultag mit:
Wir möchten die ausbildenden Behörden darum bitten, die VSV rechtzeitig zu bestellen, da diese ab dem ersten Schultag benötigt wird.
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Auswärtige Unterbringung während des Berufsschulunterrichts (Heimunterbringung) |
Schülerinnen und Schüler im Blockunterricht können unter bestimmten Voraussetzungen in der Nähe der Schule für die Dauer Ihres Berufsschulunterrichts übernachten.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Informationsblatt.
