Damit Ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann, müssen Ihre Unterlagen vollständig (s. Übersicht oben), bis spätestens 31.03. des jeweiligen Jahres, in der Schule vorliegen!
Angebote der Berufsberatung und Berufsorientierung der Agentur für Arbeit - Schülerdatennorm (§ 31a SGB III)
