Fachbetreuer Alexander Stelzl, OStR
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes nehmen die Auszubildenden im 2. Ausbildungsjahr an einer Zwischenprüfung teil. Sie wird schriftlich in 120 Minuten durchgeführt. Die Zwischenprüfung dient der Kontrolle des bisher erworbenen Wissens. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
In der Abschlussprüfung soll die Befähigung zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit nachgewiesen werden. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, fachpraktischen (Informationsverarbeitung) und einem mündlichen Teil und beinhaltet die betriebliche Ausbildung und die Lerngebiete des Berufsschulunterrichts.
Prüfungsfächer der schriftliche Prüfung sind:
Aufgaben der Informationsverarbeitung sind: